KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN
Psychotherapie bei akuter Belastung – auch ohne Kassensitz möglich
Grundsätzlich übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie nur bei zugelassenen Vertragspsychotherapeut*innen mit Kassensitz.
Da Therapieplätze dort jedoch oft mit monatelanger Wartezeit verbunden sind, haben gesetzlich Versicherte laut § 13 Abs. 3 SGB V die Möglichkeit, eine Therapie in einer Privatpraxis zu beantragen – im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens.
Wenn Sie also dringend Hilfe benötigen und nachweislich keinen Platz bei kassenzugelassenen Therapeut*innen erhalten, kann Ihre Krankenkasse die Kosten für Ihre Behandlung bei mir übernehmen.
ABLAUF
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Sie suchen aktiv nach einem Therapieplatz bei Kassentherapeut*innen
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Kontaktieren Sie mindestens 3–5 kassenzugelassene Praxen
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Dokumentieren Sie:
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Datum der Kontaktaufnahme
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Wartezeit auf Erstgespräch / Behandlungsbeginn (idealerweise länger als 6 Wochen)
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ggf. schriftliche Absagen
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Tipp: Screenshots von E-Mail-Antworten oder ein Anrufprotokoll sind hilfreich.
Sie führen die psychotherapeutische Sprechstunde durch
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Diese findet bei einem Vertragspsychotherapeuten oder einer Vertragspsychotherapeutin statt (nicht in meiner Praxis)
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In dieser Sprechstunde erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und ob eine Therapie angezeigt ist
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Sie erhalten danach eine "Psy-PTV 11"-Bescheinigung – diese ist notwendig für den Antrag
Sie vereinbaren ein Erstgespräch in meiner Praxis
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Parallel zur Antragstellung können wir ein Erstgespräch in meiner Praxis führen
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Dabei klären wir, ob eine Therapie bei mir sinnvoll erscheint und ich freie Kapazitäten habe
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Das Erstgespräch ist kostenpflichtig (nach GOP) und wird unabhängig vom Antrag in Rechnung gestellt
Sie stellen den Antrag bei Ihrer Krankenkasse
Sie reichen folgende Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein:
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Formloser Antrag auf Psychotherapie bei einem Therapeuten ohne Kassenzulassung (z. B. mir)
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Nachweise über vergebliche Therapieplatzsuche (z. B. Liste mit Absagen/Wartezeiten)
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Bescheinigung über die psychotherapeutische Sprechstunde ("Psy-PTV 11")
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Begründung, warum eine sofortige Therapie notwendig ist (z. B. Akutbelastung)
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Mein Therapiekonzept / Bestätigung über Behandlungsbereitschaft (stelle ich zur Verfügung)
Die Krankenkasse prüft den Antrag
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Die Entscheidung dauert in der Regel 2–4 Wochen
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Manchmal wird zusätzlich ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst angefordert
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Bei Genehmigung kann die Therapie beginnen und wird von der Krankenkasse bezahlt
Wichtige Hinweise
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Sie benötigen keine Überweisung vom Hausarzt.
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Die Kosten werden nur bei vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Krankenkasse übernommen.
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Die gesetzlichen Kassen sind nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen – bei sorgfältiger Dokumentation sind die Chancen jedoch gut.
Ich unterstütze Sie gern
Ich helfe Ihnen bei der Erstellung der Antragsunterlagen, stelle alle erforderlichen Bestätigungen aus und beantworte Ihre Fragen zum Verfahren.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und auf einen Therapieplatz warten, melden Sie sich gern bei mir – wir besprechen gemeinsam die Möglichkeiten.
Noch Fragen?
Sie können sich auch bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) oder bei Ihrer Krankenkasse beraten lassen.