Ablauf & Kosten
Die Abrechnung einer Psychotherapie in meiner Praxis richtet sich nach Ihrem Versicherungsstatus und erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) sowie der seit dem 01.07.2024 nutzbaren Analogleistungen.
Erstgespräch
Zu Beginn vereinbaren wir ein ausführliches Erstgespräch, das als Selbstzahlerleistung abgerechnet wird (Honorar nach GOP 812a: 134 €), sofern Ihre private Krankenversicherung die Kosten nicht übernimmt.
Im Erstgespräch prüfen wir, ob eine angenehme und passende Arbeitsbeziehung besteht, besprechen Ihre Anliegen, Wünsche und Erwartungen und planen das weitere Vorgehen. Außerdem erfolgt eine erste diagnostische Einschätzung und die Klärung des passenden Therapieangebots.
Probatorische Sitzungen
Im Anschluss können – abhängig von Ihrem Versicherungsverhältnis – 3–4 probatorische Sitzungen stattfinden. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der Anamneseerhebung sowie der diagnostischen Klärung.
Ärztliche Abklärung
Zeitgleich empfehle ich eine somatische Untersuchung (Konsiliarbericht), um medizinische Ursachen auszuschließen und Kontraindikationen zu erkennen.
Selbstzahler*innen
Sie können die Psychotherapie selbstverständlich selbst bezahlen. Das Honorar richtet sich nach der GOP und beträgt 153 € pro Sitzung. Zusätzliche Kosten können für diagnostische Tests anfallen.
Privatversicherte & Beihilfe
Die Kosten werden in der Regel übernommen. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, welche Unterlagen benötigt werden. Je nach Tarif kann es sein, dass ein Teil der Kosten selbst getragen werden muss.
Gesetzliche Krankenversicherung
Da es sich um eine Privatpraxis handelt, kann ich nicht direkt über die Chipkarte abrechnen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Erstattung über das Kostenerstattungsverfahren (§13, Abs. 3 SGB V) möglich. Dabei müssen Sie nachweisen, dass Sie bereits erfolglos einen Therapieplatz über zugelassene Psychotherapeut:innen gesucht haben. Weitere Informationen stehen auf meiner Website zur Verfügung.
Beratung & Coaching
Psychologische Beratung und Coaching sind keine von den Krankenkassen erstatteten Leistungen. Sie werden daher privat gezahlt.
Das Honorar beträgt 153 € zzgl. 19 % MwSt. pro Sitzung.
Paargespräche
Auch Paartherapie wird nicht von Krankenkassen übernommen und ist eine Selbstzahlerleistung. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach GOP. Für Paargespräche bieten sich Doppelstunden (100 Minuten) an, individuelle Vereinbarungen sind möglich.
Absage & Ausfallhonorar
Da die Termine fest für Sie reserviert werden, ist eine rechtzeitige Absage (mindestens 2 Werktage vorher)erforderlich.
Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine stelle ich 60 % des Honorars in Rechnung. Diese Regelung ist rechtlich abgestützt und entspricht den Vorgaben der Berufskammern und der Kassenärztlichen Vereinigung.